Safety first: Dachbegrünung mit Absturzsicherung

Optigrün-Systeme sorgen für Sicherheit ohne Eingriff in die Dachabdichtung

Arbeiten auf Dächern stellen einen gefahrvollen Arbeitsplatz dar. Um die ausführenden Personen bei Pflege- und Wartungsarbeiten zu schützen, muss der Unfallgefahr durch entsprechende Maßnahmen und vorgebeugt werden. Dies wird in Deutschland durch die Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Vorschriften der Berufsgenossenschaften gesetzlich festgelegt.

Doch auch die dauerhafte Nutzung des Daches, der Dachterrasse oder des Balkons muss gesichert möglich sein. Optigrün bietet verschiedene Lösungsmöglichkeiten an, die alle auf dem gleichen Grundprinzip basieren: ein durch Auflast der Begrünung und Verkehrsflächen gehaltene Absturzsicherungssystem, das nicht in die Dachabdichtung eingreift. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die wichtigsten Fachinformationen im Bereich Absturzsicherung.  

Gefahrenbereich = Handlungsbedarf

Maßnahmen zur Absturzsicherung bei Arbeiten auf dem Dach sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) festgelegt. Diese konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß ASR A2.1 Punkt 8.2 sind Maßnahmen zur Absturzsicherung zu treffen, wenn die Absturzhöhe mehr als 2 m beträgt und die Arbeiten näher als 2 Meter zur Absturzkante stattfinden.

Planung von Maßnahmen zur Absturzsicherung und Verantwortung

Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber zunächst feststellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben der Baustelle bzw. der auf dem Dach liegenden Arbeitsstätte ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall, hat der Arbeitgeber alle möglichen Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten zu beurteilen und dabei die Auswirkungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe in der Arbeitsstätte zu berücksichtigen. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber alle physischen und psychischen Belastungen zu berücksichtigen. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber dann Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten festlegen.

Während der Bauphase sind in den meisten Fällen Gerüste vorhanden, die für die Absturzsicherung ausreichend sind. In der Nutzungsphase müssen örtliche Absturzsicherungssysteme vorhanden sein bzw. in Ausnahmefällen temporäre Sicherungssysteme verwendet werden. Grundsätzlich haben kollektive (willensunabhängige) Schutzmaßnahmen Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen. Kollektive Absturzsicherungen sind etwa Geländer, wie beispielsweise die Optigrün-Geländersysteme SkyGard und OPTISAFE GWP. Bei individuellen Absturzsicherungen handelt es sich um am Bauwerk befestigte und auflastgehaltene Systeme, wie etwa OPTISAFE APS oder OPTISAFE ALS.

Die gesamte Gefährdungsbeurteilung ist vor dem Tätigkeitsbeginn zu dokumentieren. In der Dokumentation muss detailliert angeben werden, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz auftreten können und welche Maßnahmen zur Absturzsicherung durchgeführt werden müssen.

Allgemeine Nutzung durch Personen: Geländersystem SkyGard

SkyGard ist ein auflastgehaltenes Geländer für Terrassen und Dachgärten, das speziell für die dauerhafte Nutzung durch Personen entwickelt wurde.

Nutzung für Pflege, Wartung und Instandhaltung sowie für Fluchtwege: Unsere Lösungen aus der Reihe OPTISAFE

Optigrün bietet verschiedene Lösungsmöglichkeiten an für die kollektive und individuelle Absturzsicherung an. Alle von Optigrün angebotenen Systeme basieren auf dem gleichen Grundprinzip: Sie werden durch Auflast gehalten, wodurch ein Eingriff in die Dachabdichtung vermieden wird. Die Gesetzgeber sieht vor, dass der kollektive Schutz dem individuellen Schutz vorzuziehen ist.

Die Absturzsicherungslösungen von Optigrün im Überblick:

  • Kollektivschutz: auflastgehaltene Sicherheitsgeländer OPTISAFE GWP für Pflege-, Wartung- und Instandhaltungsarbeiten oder OPTISAFE GFS für Fluchtwege und Sammelplätze
  • Individualschutz: auflastgehaltene Anschlageinrichtung für persönliche Schutzausrüstung (PSAaG) zur Pflege, Wartung und Instandhaltung, entweder als seilgeführtes Rückhaltesystem OPTISAFE ALS oder als auflastgehaltener Einzelanschlagspunkt OPTISAFE APS.
Sicherheitsgeländer OPTISAFE GWP und OPTISAFE GFS: dauerhaftes Geländer für Grün- und Kiesdächer bei Pflege und Wartung sowie für Fluchtwege.
Absturzsicherung Optisafe
Absturzsicherung OPTISAFE ALS 16.